Chancen und Risiken

Welche Chancen bietet der Durchführungsweg Pensionszusage?

Eine Pensionszusage bietet Ihnen als einziger Weg Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit Ihre Altersvorsorge nahezu kostenneutral aus zu finanzieren. Möglich macht dies die Tatsache, dass bei Erteilung einer Pensionszusage gewinnmindernde Rückstellungen in der Bilanz des Unternehmens passiviert werden.

Einfacher ausgedrückt, bedeutet dies, dass Sie einen Großteil der Verpflichtungen aus der Pensionszusage zu Pensionsbeginn teilweise schon Jahrzehnte vorher steuerlich geltend machen können. Dieser sehr lang andauernde Steuerstundungseffekt kann bei einer intelligenten Rückdeckung der Pensionszusage so effektiv genutzt werden, dass nahezu der gesamte Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge des Geschäftsführers aus gestundeten Steuerzahlungen aufgebaut werden kann.

Wenn Sie zur Rückdeckung der Pensionszusage auf verschiedene voneinander unabhängige Anlagen streuen, die im Betriebsvermögen steuerlich bevorzugt werden, können Sie Ihre Altersvorsorge quasi kostenneutral aufbauen und mögliche Risiken durch die Streuung minimieren.

Wählt man zur Rückdeckung der Pensionszusage Anlagen, die steuerlich bevorteilt sind, ist es möglich, damit Nachsteuerrenditen von 6% – 8% p.a. zu erzielen. Dies ist bei entsprechender Laufzeit bis Pensionsbeginn völlig ausreichend, um den tatsächlichen Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung der Pensionszusage nur aus gestundeten Steuern zu erreichen.

Somit bietet Ihnen die Pensionszusage die Chance Ihre betriebliche Altersversorgung nahezu kostenneutral aufzubauen. Auch die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, eine Hinterbliebenenversorgung und die Sicherung Ihrer Ansprüche im Insolvenzfall des Unternehmens lassen sich bei Pensionszusagen problemlos integrieren.

Welche Risiken bestehen beim Durchführungsweg Pensionszusage?

Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass die Gestaltung einer Pensionszusage immer gewisse Risiken in sich birgt. Diese lassen sich vom Zeitablauf in drei Bereiche gliedern.

Ausarbeitung und Erteilung der Pensionszusage
Hier ist bei den Zusagedaten selbst einiges zu beachten, da auch die Pensionszusage gewissen Regeln unterworfen ist. Sie darf z.B. nicht zu hoch sein, zu früh oder zu spät erteilt werden und einige andere Punkte die hierbei unbedingt beachtet werden sollten. Dazu gehört auch die rechtssichere Gestaltung der Zusagetexte. Dieser Punkt sollte grundsätzlich unter Mitwirkung des steuerlichen Beraters und/oder eines spezialisierten Rechtsberaters gestaltet werden

Laufende Kontrolle und Aufbau der Rückdeckung
Durch eine sich ständig verändernde Gesetzgebung und andere variable Faktoren, sollten bestehende Pensionszusagen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden, um eventuelle spätere Risiken vorzeitig auszuschließen. Auch die Rückdeckung sollte in diesem Fall nicht vernachlässigt werden und es sollte von Zeit zu Zeit kontrolliert werden, ob hier ein Änderungsbedarf besteht.

Die Phase vor Pensionsbeginn
In den Jahren vor Pensionsbeginn besteht die letzte Möglichkeit eventuelle Probleme und ein Risiko der Pensionszusage zu erkennen und dem vorzubeugen. Bestehende Deckungslücken sollten zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall geschlossen werden. Auch sollte hier über die bestehenden Anlagen nachgedacht werden. Wurden z.B. hochrentierliche Anlagen in der Rückdeckung verwendet, haben diese meist auch ein höheres Schwankungsrisiko. Deshalb ist es zu diesem Zeitpunkt durchaus überlegenswert einen Teil der Anlagen in zwar weniger rentable aber dafür auch weniger schwankungsanfällige Anlagen umzuschichten.