Gutachten/Analyse

Wie kann es sein, dass der Text einer Pensionszusage nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht?

Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer bewegen sich nicht in einem statischen, sondern überaus dynamischen rechtlichen Umfeld. Alleine in den letzten paar Jahren ergingen rund 100 relevante Urteile und Verwaltungsanweisungen. Eine Analyse kann somit durchaus zur Aufdeckung von Schwachstellen des Rechtsbegründungsaktes (maßgeblicher Zusage-Text) und dessen Regelungen führen.

Unseres Erachtens ist es wichtig zu wissen, dass fehlerhafte Textgestaltungen von Pensionszusagen unter Umständen bereits dazu führen können, dass die Finanzverwaltung die gebildeten Rückstellungen nicht anerkennt und somit der Steuerstundungseffekt der Rückstellungen verloren gehen kann.

Ein Restrukturierungsprozess sollte im Bedarfsfall also auch immer die Anpassung vertraglichen Vereinbarungen an die aktuelle Rechtslage beinhalten.

Warum steht in den wenigsten Fällen zu Pensionsbeginn das tatsächlich benötigte Kapital zur Verfügung?

Ein weiteres gravierendes Problem bestehender Pensionszusagen liegt darin, dass in den wenigsten aller Fälle das tatsächlich benötigte Kapital zum Pensionsbeginn vorhanden ist. Dies liegt einerseits an der schlechten Entwicklung bestehender Lebensversicherungen in den letzten Jahren und andererseits daran, dass viele Betroffene den tatsächlichen Kapitalbedarf gar nicht kennen.

Eine entsprechende Analyse erfasst somit zuallererst entsprechende Deckungslücken. Anschließend kann ein internes Finanzierungskonzept sowohl die Überprüfung und Neugestaltung der für die Altersversorgung notwendigen Kapitalanlage (Asset Management) als auch die Strategie zur Rückdeckung der Versorgungsrisiken (Risk Management) umfassen.

Hierbei sollte dann aber beachtet werden, dass der tatsächliche Kapitalbedarf zur Finanzierung der Pensionszusage deutlich über dem Barwert der Rückstellungen liegt. Da auch in Zukunft eher mit einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung zu rechnen ist, ist es empfehlenswert, auch hierbei noch einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag vorzunehmen.

Weshalb kann eine vorhandene Verpfändung im Insolvenzfall unwirksam sein?

Ein weiteres Problem besteht darin, dass zwar viele Unternehmen die vorhandene Rückdeckung zur Sicherung der Ansprüche für den Insolvenzfall an die Geschäftsführer verpfändet haben; diese Verpfändung aber erfahrungsgemäß in den meisten Pensionszusage-Texten durch eine falsche Formulierung wieder außer Kraft gesetzt wird.

Nach Realisierung der o. g. Zielsetzungen verfügt der Mandant im Idealfall also über ein rundum erneuertes betriebliches Versorgungskonzept, dass rechtlich und wirtschaftlich wieder auf der Höhe der Zeit ist.